archivierte Ausgabe 4/2005 |
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Wolfgang Huber |
Katholizismus aus evangelischer Sicht |
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Die römisch-katholische Kirche in der uns heute vertrauten Gestalt gibt es streng genommen erst seit dem Tridentinischen Konzil der Jahre 1545 bis 1563, das als 19. ökumenisches Konzil der katholischen Kirche gezählt wird. Denn die Bestimmungen in Lehre und Leben, die in diesen Jahren als Gegenentwurf zur Reformation Martin Luthers gefasst wurden, bedeuteten eine tief greifende Veränderung des katholischen Selbstverständnisses, das von nun an auch durch einen klaren Unterscheidungswillen gegenüber den reformatorischen Einsichten ausgezeichnet war. Im Grunde kann man daher die sich dann entwickelnde römisch-katholische Kirche als Zwillingsschwester der reformatorischen Kirchen verstehen. Beide unternahmen je auf ihre Weise den Versuch, auf die in ihrer Entstehung eng mit der Reformation verbundene moderne Welt geistlich zu reagieren.
Es gehört zum Schicksal der beiden Kirchen, dass sie von ihrer Geburtsstunde an in einem gewissen Abgrenzungs- und Unterscheidungswillen aufeinander bezogen sind. Seither verstehen sich die beiden großen westlichen Konfessionen als zwei verschiedene Formen oder Varianten der einen, heiligen, allgemeinen und apostolischen Kirche, in welcher der lebendige Christus den Weg zu den Menschen auf unterschiedliche Weise sucht. Aber sie haben in der jüngeren Vergangenheit immer deutlicher darauf geachtet, hinter dem Unterscheidenden auf das Gemeinsame zu achten; davon war der Diskussionsprozess um die Rechtfertigungslehre geprägt. Und sie haben sich ebenso darum bemüht, herauszustellen, wo bleibende Unterschiede zueinander nicht in einem kontradiktorischen Verhältnis stehen, sondern sich in der Bezeugung des einen Evangeliums ergänzen können.
Die je unterschiedliche Weise der Bezeugung des Evangeliums kann man sich beispielhaft daran erschließen, dass dem reformatorischen „Christus allein“ (solus Christus) auf katholischer Seite der die Kirche einschließende „ganze Christus“ (totus Christus) gegenüber gestellt wird. Das „solus Christus“ formuliert einen Einspruch für den Fall, dass die Kirche sich selbst so absolut setzt, dass etwa eine kritische Funktion der Schrift ihr gegenüber ausgeschlossen oder eine sakramentale Wirklichkeit außerhalb ihrer geschichtlich gewordenen Kirchengestalt bestritten wird. Das „totus Christus“ wiederum kann daran erinnern, dass Christus die Verheißung seiner Selbstvergegenwärtigung an die geschichtliche und letztlich gottesdienstliche Vermittlung durch Kirche, Tradition, Wort und Sakrament gebunden hat. [...]
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