archivierte Ausgabe 1/2007 |
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Peter Hünermann |
Demokratie und Kirche |
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Wenn man heute über Demokratie und Kirche spricht, sollte man sich von allzu einfachen Konzepten, sei es der Demokratie, sei es der Kirche fern halten. Demokratie ist nicht einfach Volkssouveränität, und die sehr langsame Aufnahme des Demokratiegedankens durch die Katholische Kirche in Bezug auf die Staatenwelt und die Ablehnung von Demokratie für die binnenkirchlichen Verhältnisse bedarf ebenfalls einer differenzierenden Reflexion. Erst auf Grund solcher Vorklärungen wird sagbar, was als Anliegen, und zwar als berechtigtes Anliegen in der schlagwortartigen Forderung nach „Demokratisierung in der Kirche“ steckt.
Demokratie meint nicht einfach Volkssouveränität und Wahl jener, die die Herrschaft im öffentlichen Gemeinwesen ausüben sollen. Das Resultat wäre eine totalitäre Demokratie, eine Mehrheitsdiktatur. Demokratie umschließt zwar Volkssouveränität als Legitimationsgrund politischer Herrschaft, umschließt aber zugleich ein republikanisches Prinzip: das der Gleichheit aller vor dem Gesetz und der Autorität, so dass es keine rechtlosen Minderheiten gibt. Demokratie umfasst ein rechtsstaatliches Prinzip, das die Gewaltenteilung und die Kontrolle der jeweiligen Gewaltenträger in den unterschiedlichen Dimensionen vorsieht. Zur modernen Demokratie gehört darüber hinaus ein sozialstaatliches Prinzip, das sich auf die Solidarität und die Subsidiarität des Staatsvolkes, seiner Mitglieder und Gruppen, als Strukturmomente stützt. So stellt Demokratie eine „gemischte“ Staatsform dar. Die Volkssouveränitat ist verbunden mit unabdingbar vorausgehenden Prinzipien, deren Ziel eine erträgliche, dauerhafte, freiheitssichernde und friedliche Ordnung ist. Nur so dient Demokratie, was die grundlegenden Prinzipien und Strukturen betrifft, dem Gemeinwohl, indem es einem Ausgleich der Interessen aller bewirkt bei gleichzeitiger Schonung der Interessen aller. Ohne solche zur Volkssouveränität hinzutretenden Prinzipien und ohne die Abgrenzung dessen, was demokratisch nicht abstimmbar, kann diese öffentliche Ordnungsgestalt nicht funktionieren.
Demokratie und Lehramt
Überblickt man die lehramtlichen Äußerungen der Päpste zu Fragen der Demokratie bzw. der öffentlichen Prinzipien in der Gestaltung der modernen Gesellschaft im 19. und 20. Jahrhundert – von Gregor XVI. und seiner Enzyklika „Mirari vos“ (1832) über „Quanta cura“ (1864) und den Syllabus (ebenfalls 1864) von Pius IX., die Stellungnahme von Leo XIII. in „Libertas praestantissima“ 1888), die Aussagen von Pius XI. und Pius XII., so zeigen sich deutlich einige Grundlinien: 1. Die scharfen Verurteilungen im 19. Jahrhundert beziehen sich insgesamt auf zugespitzte Thesen in der politischen Auseinandersetzung, welche die Absolutheit der Volkssouveränität implizieren und die Gewissensfreiheit im Sinne einer Beliebigkeit und eines Indifferentismus zu verstehen scheinen. Solche Sätze werden auf Grund der wesentlichen Rückbindung des Menschen und aller menschlichen Gegebenheiten an den Schöpfer abgelehnt. [...]
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