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Leseprobe 3 DOI: 10.14623/wua.2018.1.26-31
Gerhard Kruip
Gerechtigkeit – Voraussetzung guten Lebens für alle
Unter Lebenskunst wird grundsätzlich die Möglichkeit und die Anstrengung verstanden, das Leben auf reflektierte Weise zu führen und es nicht unbewusst einfach nur dahingehen zu lassen.“ Dabei richtet sich die Anstrengung darauf, ein „gutes“, „gelingendes“ und „sinnvolles“ Leben zu führen. In spätmodernen, pluralistischen Gesellschaften hängt es selbstverständlich vor allem von den subjektiven Vorstellungen des Guten der einzelnen Individuen oder Gruppen ab, was darunter jeweils zu verstehen ist. Vorstellungen vom guten Leben lassen sich kaum universell festlegen oder gar als verpflichtend allen vorschreiben. Das jeweils Gute lässt sich meist nur hedonistisch oder präferenztheoretisch aus je individueller Perspektive erkennen und so nur als je „eigenes“ Ziel von „Lebenskunst“ setzen. Objektivistische Ansätze, die von einer menschlichen Natur ausgehend auf allgemeingültige Vorstellungen guten Lebens zu schließen versuchen, wie das z. B. Philippa Foot getan hat, werden heute vielfach kritisiert und erscheinen kaum akzeptabel.

Ringen um Gerechtigkeit

Demgegenüber erheben Forderungen der Gerechtigkeit den Anspruch, zumindest bestimmte minimale Normen für alle Menschen eines Gemeinwesens und dessen Strukturen, Institutionen und Organisationsformen formulieren zu können, was gleichwohl nicht ausschließt, dass es auch um sie Streit gibt. Im Unterschied zu Fragen des guten Lebens, bei denen bei wechselseitiger Toleranz Differenzen der Vorstellungen des Guten ohne größere Schwierigkeiten nebeneinander bestehen können, ist der Streit um Fragen der Gerechtigkeit notwendig, weil hier allgemein gültige Normen gefunden und in vielen Fällen auch rechtlich verbindlich gemacht werden müssen. Um ein Beispiel zu nennen: Wie ich mit Gleichgesinnten im Konsens meine Sexualität lebe und dabei auch möglicherweise zu absonderlichen Praktiken greife, mögen die Beteiligten durchaus selbst entscheiden. Gerechtigkeitsforderungen werden aber dann verletzt, wenn das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung missachtet und Menschen zu sexuellen Handlungen gezwungen werden, mit denen sie nicht einverstanden sind. Hier haben sich die Grenzen zwischen dem Guten und dem Gerechten durch gesellschaftliche Veränderungsprozesse erheblich verschoben. Deshalb kann heute vieles, was ursprünglich als „widernatürlich“ gebrandmarkt wurde (wie z. B. Homosexualität), moralisch akzeptiert werden, während anderes, was man(n) früher als „natürlich“ zu betrachten geneigt war (wie z. B. Vergewaltigung in der Ehe), als schwere Verfehlung und sogar als Straftat betrachtet wird.

Auch wenn man Fragen des Gerechten und Fragen des Guten unterscheiden muss, gibt es sehr wohl Beziehungen zwischen beiden, und das in zweierlei Hinsicht: Wie schon in der antiken Philosophie bei Plato und Aristoteles gehört es nämlich in gewisser Weise zu einem guten Leben und zur Lebenskunst, die Gerechtigkeit als individuelle Tugend auszubilden. Jedenfalls will die Lebenskunst einer Fixierung auf das Individuum keinen Vorschub leisten, und zwar „aus der Einsicht heraus, dass jede Egozentrik eine unkluge Engstirnigkeit darstellt, die die Angewiesenheit auf Andere und das Eingebettetsein in die Gesellschaft in ihrer Bedeutung für die Realisierung des individuellen Lebens verkennt.“ Dementsprechend widmet Wilhelm Schmid in seiner „Philosophie der Lebenskunst“ einen, freilich sehr kurzen Abschnitt der „Frage der Gerechtigkeit“, verortet sie aber primär beim „freien Interesse“ des Subjekts am anderen oder bei „Klugheitserwägungen“. Im Vorwort seines umfangreichen Werks hat er jedoch auch die zweite Dimension angesprochen, nämlich die Rahmenbedingungen, die gegeben sein müssen, damit Menschen die Chance haben, ihre Ziele guten Lebens zu verwirklichen: „Lebenskunst mag grundsätzlich die Sache von Individuen sein, gleichwohl ist sie nicht eine rein individuelle Angelegenheit, denn sie braucht, um sich entfalten zu können, Andere und die Gesellschaft; sie braucht Verhältnisse, für die ein Individuum nicht allein sorgen kann.“ Damit kann dann auch eine Brücke geschlagen werden zu stärker universalistisch orientierten Ansätzen, denn wenn man genau hinsieht, benennen auch „objektivistische Konzeptionen des Guten“ vor allem „notwendige Voraussetzungen für ein gutes Leben und stehen nicht unbedingt in Konkurrenz zu Wunschtheorien und zum Hedonismus“.

Gerechte Freiheiten – reale Freiheiten

Zu diesen notwendigen Voraussetzungen, ein je individuelles gutes Leben realisieren zu können, gehören vor allem entsprechende Freiheiten. Damit alle in ihren Genuss kommen, müssen aber auch diese Freiheitsrechte gerecht verteilt werden. In diesem Punkt gibt es kein Dilemma zwischen Freiheit und Gerechtigkeit, sondern eines zwischen Freiheiten unterschiedlicher Personen. Denn ein Übermaß an Freiheit für den einen würde eine ungerechte Freiheitseinschränkung für den anderen bedeuten. Nach John Rawls’ erstem Gerechtigkeitsprinzip muss jeder „gleiches Recht auf das umfangreichste Gesamtsystem gleicher Grundfreiheiten, das für alle möglich ist“, haben, wobei wichtig ist, dass es nicht nur um Gleichheit geht, sondern um eine Maximierung von Freiheiten, sofern sie noch kompatibel bleibt zur notwendigen Gleichverteilung der jeweiligen Freiheiten. Eine nur minimale Ausstattung mit Freiheitsrechten, wie sie unter totalitären oder auch autoritären Regimen vorkommt, könnte zwar für alle gleich sein, wäre aber dennoch nicht gerecht. In Deutschland sind diese Freiheiten im Wesentlichen durch die Grundrechte der Verfassung, insbesondere durch das „Recht auf die freie Entfaltung der Persönlichkeit“ (Art. 2 (1) GG) gewährleistet, wobei man natürlich die grundrechtsimmanenten Begrenzungen des einen Grundrechts durch die anderen berücksichtigen muss. [...]


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