archivierte Ausgabe 2/2004 |
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Paulus Engelhardt |
Wo bleibt die Freundschaft? |
Zur Freund-Feind-Kontroverse Carl Schmitt – Franziskus Stratmann OP |
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Zwar war der katholische Staatsrechtler Carl Schmitt (1888–1985) im Blick durchschnittlich gebildeter deutscher Katholiken „unser Mann“. Unter „linken“ Katholiken wuchs die Schmitt-Kritik seit 1926. Aber die erste katholische Auseinandersetzung mit Schmitts „Begriff des Politischen“ finde ich bei dem „Friedenskämpfer“ Franziskus Maria Stratmann. Schon vor Schmitts Buchveröffentlichung Der Begriff des Politischen (München – Leipzig 1932) war die Abhandlung im August 1927 im Heidelberger Archiv für Sozialwissenschaften erschienen. Bereits im Mai/Juni 1928 bringt der Friedenskämpfer eine scharfe Kritik Stratmanns an dem Versuch, das Politische in seiner Eigenständigkeit auf die „Unterscheidung von Freund und Feind“ zurückzuführen.
Jenseits der alten Freund-Liebe-Tradition
Mit dem Freundschaftsbegriff konnte Stratmann sich nicht auseinandersetzen; denn Schmitt erläutert den zugrundeliegenden Freundbegriff erst in einem Corollarium von 1938: „Nach deutschem Sprachsinn ist ,Freund‘ ursprünglich nur der Sippengenosse. Freund ist also ursprünglich nur der Blutsfreund, der Blutsverwandte, oder der durch Heirat, Schwurbrüderschaft, Annahme eines Kindes Statt oder durch entsprechende Einrichtungen ,verwandt Gemachte‘. Vermutlich ist erst durch den Pietismus und ähnliche Bewegungen, die auf dem Weg zum ,Gottesfreund‘ den ,Seelenfreund‘ fanden, die für das 19. Jahrhundert typische, aber auch heute noch verbreitete Privatisierung und Psychologisierung des Freundbegriffes eingetreten. Freundschaft wurde dadurch eine Angelegenheit privater Sympathiegefühle, schließlich gar mit erotischer Färbung zu einer Maupassant-Atmosphäre.“ – Die Ausblendung der alten Freund-Liebe-Tradition dürfte für den Verfasser und für 1938 kennzeichnend sein! Die anschließende Auseinandersetzung mit der Herkunft des Feind-Begriffs versucht auf umständliche Weise zu begründen, was im Text von 1928 so zusammengefasst ist: „Feind ist nur der öffentliche Feind, weil alles, was auf eine solche Gesamtheit von Menschen, insbesondere auf ein ganzes Volk Bezug hat, dadurch öffentlich wird.“ (BP 29)
Stratmann konzentriert seine scharfe Kritik an dem Ansatz Schmitts, das Politische in seiner Eigenständigkeit auf die „Unterscheidung von Freund und Feind“ zurückzuführen. Er greift besonders die Definition des „Feindes“ als „der Andere, der Fremde“ und das angebliche Recht des Staates, „kraft eigener Entscheidung den Feind zu bestimmen“, an. Für seine eigene Position ist es selbstverständlich, die Reduktion der neutestamentlichen Feindesliebe auf die „Sphäre des Privaten“ scharf abzulehnen. Auf sein eigenes Thema führt ihn natürlich die Ausprägung der Freund-Feind-Theorie im Kriegsfall. [...]
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