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Leseprobe 3 DOI: 10.14623/wua.2024.3.122-127
Martin M. Lintner
Gerechtigkeit und/oder Liebe in einer Beziehung
In der Galleria Borghese in Rom kann ein Werk des venezianischen Malers Tiziano Vecellio bewundert werden, Amor sacro e Amor profano, ein um 1514 entstandenes Auftragswerk anlässlich einer Hochzeit. Der Amor sacro, die himmlische Liebe, ist nackt und rein, im hellen Licht und unverhüllt den Blicken ausgesetzt, umwallt von einem Tuch in Rot, der Farbe der göttlichen Liebe; im Hintergrund weist ein Kirchturm wie ein Finger zum Himmel; der Amor profano hingegen, die irdische Liebe, ist in reiche profane Prunkgewänder gekleidet und hebt sich ab von dunklen Schatten im Hintergrund, auf dem eine mächtige Burg auf die weltliche Macht verweist.

Verschenkende Liebe – begehrende Liebe: Widerspruch oder Ergänzung?

Die Kunsthistoriker interpretieren das Werk mithilfe der platonischen Philosophie, unter deren Einfluss Tizian stand: Die irdischen Wirklichkeiten sind wie Schatten der ewigen Ideen und verhülltes Abbild der göttlichen Herrlichkeit. Das heißt umgekehrt, dass in der irdischen Schönheit gleichsam wie in einem Spiegel die himmlische Vollkommenheit betrachtet werden kann. Später, im 18. Jahrhundert, hat das Bild von Tizian eine moralistische Interpretation erfahren: Dargestellt seien zwei unterschiedliche, sich gegenseitig ausschließende Formen der Liebe. Die irdische Liebe würde die begehrende, mit weltlichem Prunk verblendende Verführung darstellen (amor concupiscentiae), die himmlische Liebe hingegen die reine, sich verschenkende Unschuld (amor benevolentiae). Darin spiegelt sich die jahrhundertelang vorherrschende Deutung einer Liebe wider, die in sich gespalten ist: in den begehrenden, zuchtlosen, den Menschen nach unten zur Erde ziehenden Eros, und in die sich verschenkende, reine, den Menschen zum Himmel erhebende Hingabe.

Die theologische Anthropologie und Ethik haben diesen Widerspruch überwunden in der Einsicht, dass die beiden Bewegungen sich nicht widersprechen und einander ausschließen, sondern sich wechselseitig bedingen und befruchten. Die Tradition war geprägt von einem Verständnis von Liebe, die sich in der einseitigen Hingabe bis zur emotionalen und physischen Verausgabung verwirklicht.

Demgegenüber finden sich bereits im frühen Werk von Karol Wojtyła Überlegungen darüber, dass eine Beziehung von einer Wechselseitigkeit geprägt sein soll, in der beide Partner Gebende und Empfangende zugleich sind. In seiner phänomenologischen Analyse des Geschlechtsaktes betont er beispielsweise, dass beide Partner den Höhepunkt der sexuellen Erregung erleben sollen und dass derjenige Partner, der ihn zuerst erreicht, auch dem anderen Partner dazu verhelfen soll. Im Kontext seiner Überlegungen bewahrt die Achtsamkeit auf die Befriedigung des Partners davor, auf dessen Kosten lediglich die eigene zu suchen. Paraphrasierend heißt das, dass die verschenkende Liebe die begehrende davor bewahrt, sich der geliebten bzw. begehrten Person zu bemächtigen, indem auch deren, nicht nur die eigenen Gefühle wahrgenommen und Bedürfnisse gestillt werden. Das macht deutlich, dass eine Beziehung, die ja nie nur auf den Geschlechtsakt reduziert werden kann, wesentlich von einem wechselseitigen Empfangen und Geben lebt. Benedikt XVI. vertieft in seiner Enzyklika Deus caritas est (2005) die grundsätzliche Frage nach der Beziehung zwischen der verschenkenden und der begehrenden Liebe und betont, dass sie gerade nicht – wie in der Tradition vielfach geschehen – einander entgegengestellt werden dürfen, sondern dass sie eine innere Einheit bilden (vgl. Nrn. 5–8). Im Letzten ist die Liebe nämlich „eine einzige Wirklichkeit, aber sie hat verschiedene Dimensionen – es kann jeweils die eine oder andere Seite stärker hervortreten. Wo die beiden Seiten aber ganz auseinanderfallen, entsteht eine Karikatur oder jedenfalls eine Kümmerform von Liebe“ (Nr. 8).

Noch deutlicher wird Franziskus in seinem Nachsynodalen Apostolischen Schreiben Amoris laetitia (2016). Die partnerschaftliche Liebe ist, so der Papst, ein Prozess des Gebens und Empfangens: Zur realistischen Sicht der Ehe gehört, dass „das Ideal der Ehe nicht nur wie ein großherziges und aufopferungsvolles Sich-Schenken gestaltet werden kann, wo jeder auf alle persönlichen Bedürfnisse verzichtet und sich nur darum kümmert, dem anderen Gutes zu tun, ohne jede Befriedigung“ (Nr. 157). Vielmehr „weiß eine wahre Liebe auch vom anderen zu empfangen [und ist] fähig, sich als verletzlich und bedürftig zu akzeptieren, und schlägt nicht aus, mit aufrichtiger und glücklicher Dankbarkeit die körperlichen Ausdrucksformen der Liebe in einer Liebkosung, einer Umarmung, einem Kuss und der geschlechtlichen Vereinigung anzunehmen“ (ebd.).

Wechselseitigkeit und das Empfinden von Fairness

Dass eine Beziehung auch davon lebt, dass sich beide Seiten in ihre Gestaltung und in das Erledigen von gemeinsamen Aufgaben und Angelegenheiten, die eine Beziehung ausmachen bzw. die das partnerschaftliche Leben tagtäglich mit sich bringt, einbringen, gehört nicht nur zur lebensweltlichen Erfahrung von gelingenden Beziehungen, sondern auch zum intuitiven moralischen Grundempfinden von Fairness. Das Gefühl, dass die Aufgaben und Pflichten, aber auch die Chancen und Möglichkeiten zwischen den beiden Partnern fair verteilt werden, spielt eine wesentliche Rolle für die Qualität einer Beziehung.

Zugrunde liegt, dass die Gleichwertigkeit beider Partner vorausgesetzt wird. Diese beinhaltet, dass beide Partner individuelle Bedürfnisse haben, die von emotionalen bis hin zu materiellen und ökonomischen Bedürfnissen reichen, und dass die jeweils andere Seite die Befriedigung der Bedürfnisse des Partners bzw. der Partnerin nicht jener der eigenen unterordnet, sondern ihr zumindest den gleichen Stellenwert bzw. die gleiche Berechtigung zuerkennt und sich für deren Erfüllung mitverantwortlich weiß. Neben den Bedürfnissen haben beide Partner aber auch besondere Fähigkeiten und Talente, die sie ausleben und durch die sie sich verwirklichen können. Als fair wird empfunden, wenn sich beide Partner mit ihren spezifischen individuellen Fähigkeiten wertgeschätzt fühlen und die Beziehung mitgestalten können.

Die Gleichwertigkeit der beiden Partner wird auch dadurch verwirklicht, dass im Sinne von Beteiligungsgerechtigkeit Entscheidungen in Bezug auf Beziehung gemeinsam erwogen, diskutiert und getroffen werden. Fairness hat weiters mit Leistungsgerechtigkeit zu tun. Damit verbunden ist die Überzeugung, dass eine Partnerschaft ein gemeinsames Projekt ist, das beide Partner involviert und für dessen Gelingen beide in gleicher Weise Mitverantwortung tragen und in diesem Sinne Leistungen erbringen. Diese Leistungen können unterschiedlicher Natur sein, so gehört die unbezahlte Hausarbeit ebenso dazu wie die Erwerbsarbeit zur finanziellen Absicherung einer Partnerschaft (und Familie). Leistungsgerechtigkeit bedeutet, jede dieser Leistungen zu berücksichtigen und anzuerkennen, nicht nur jene, die finanziell entlohnt werden. Und es bedeutet, dass beide Partner die Gestaltung der alltäglichen Beziehung als gemeinsame Aufgabe ansehen. Bei den ganz konkreten Hausarbeiten, die vom Abwasch bis zum Wegbringen des Mülls, aber auch von der Erziehung der Kinder bis zur Pflege älterer Familienangehöriger reichen, hilft nicht der eine der anderen oder umgekehrt, sondern beide Partner nehmen sie als gemeinsame Aufgaben wahr, die nach klaren Absprachen eingeteilt und erledigt werden. Dabei sind auch die übrigen Aufgaben, die ein Partner hat, beispielsweise im Beruf, zu berücksichtigen, sodass Doppelbelastungen durch Beruf und häusliche Arbeit vermieden werden, indem die häuslichen Arbeiten fair unter den Partnern aufgeteilt werden.

Es bedeutet aber auch, dass beide Partner grundsätzlich in gleicher Weise Nutznießer ihrer gemeinsamen Beziehung sind und von ihr profitieren können. Eine Beziehung wird als fair empfunden, wenn sie beiden Seiten Stabilität und Sicherheit bietet, wenn beide Partner in ihr wachsen und reifen können. Und wenn sie schließlich auch beiden Partnern Chancen und Möglichkeiten gibt, sich zu entfalten. Das kann zum Beispiel bedeuten, dass beiden die Möglichkeit offen steht, sich auch beruflich zu verwirklichen, und dass die jeweils andere Seite, wie bereits angeklungen, zur Vermeidung von Doppelbelastungen oder Überlastungen des Partners bereit ist, Aufgaben im Bereich der gelebten partnerschaftlichen und familiären Beziehungen zu übernehmen.

Liebe und/oder Gerechtigkeit?

Es mag aufgefallen sein, dass bislang vom Empfinden von Fairness die Rede war, nicht jedoch vom Gerechtigkeitsprinzip. Dies bedarf einer Erläuterung. Eine partnerschaftliche Beziehung ist wesentlich getragen von der Liebe, und zwar im umfassenden Sinn. Die partnerschaftliche Liebe beinhaltet die affektive Dimension ebenso wie die willentliche, das heißt, dass zwei Partner nach reiflicher Überlegung sich dafür entschließen, sich aneinander zu binden, zueinander ja zu sagen und eine gemeinsame Zukunft aufzubauen, und zwar in einem unbedingten Sinn. Unbedingt bedeutet hier, dass die Treue zu dieser Willensentscheidung nicht sub conditione getroffen bzw. nicht abhängig gemacht wird vom Verhalten des Partners. Das Wesen der Liebe besteht darin, dass sie unbedingt liebt und gerade nicht auf Gegenseitigkeit beruht. Sie enthält damit auch das Moment der selbstlosen Zuwendung zu der bzw. der interesselosen Hingabe an die geliebte/n Person. Diese Zuwendung und Hingabe werden in der Liebe als Möglichkeit der Selbstverwirklichung erfahren, das heißt als sinnvolle Gestaltung des eigenen Lebens im Dasein für einen anderen Menschen. Diese Zuwendung zur anderen Person enthält in der Regel auch den Wunsch, mit ihr das Leben zu teilen und somit etwas Gemeinsames zu schaffen. Sie unterscheidet sich damit von der Liebe im Sinne von „Wenn ich dich liebhabe, was geht’s dich an!“ In diesem Ausspruch, den Johann Wolfgang von Goethe in Wilhelm Meisters Lehrjahre der freizügigen Schauspielerin Philine in den Mund legt, kommt zwar die Einseitigkeit der erotischen Liebe zum Ausdruck, die in einer Person geweckt wird und nicht von der Erwiderung der Liebe abhängig ist, aber es wird auch deutlich, dass diese Liebe Gefahr laufen kann, mehr am eigenen Gefühl der Liebe zur anderen Person Wohlgefallen zu finden als an der anderen Person selbst; oder zu lieben ohne Interesse an der anderen Person als solcher, sondern aus Eigennutz, um die eigene Wirkung auf die andere Person auszukosten oder um die andere Person durch Liebeserweise für eigene Zwecke zu manipulieren. Das Wesen der Liebe hingegen besteht darin, dass sie zur anderen Person hindrängt und mit ihr Gemeinschaft sucht. Die beglückende Erfüllung der Liebe besteht gerade darin, dass sie nicht einseitig bleibt, sondern erwidert wird und so in eine gemeinsam geteilte Liebe mündet. Das kommt sprachlich und stilistisch eindrucksvoll beispielsweise im alttestamentlichen Hohelied zum Ausdruck, einer Sammlung von Liebes- und Hochzeitsliedern. Während zu Beginn dieses biblischen Textes der Plural des hebräischen Wortes dôd (Liebe, Geliebte/r, Freund/ in), also dôdim, verwendet wird, wird dieses Wort schließlich abgelöst durch den Singular ahaba (Liebe). Benedikt XVI. kommentiert, dass darin „im Gegensatz zu der noch suchenden und unbestimmten Liebe die Erfahrung von Liebe ausgedrückt ist, die nun wirklich Entdeckung des anderen ist und so den egoistischen Zug überwindet, der vorher noch deutlich waltete. Liebe wird nun Sorge um den anderen und für den anderen. Sie will nicht mehr sich selbst – das Versinken in der Trunkenheit des Glücks –, sie will das Gute für den Geliebten“ (Deus caritas est, Nr. 6). Das Münden der Liebe von zwei Personen, die einander suchen und nach einander verlangen, in eine gemeinsame Liebe, die nicht mehr nur auf das Fundament des Begehrens gründet, sondern zur Hingabe an die geliebte Person drängt, bedeutet, dass die beiden danach streben, „ein Fleisch“ zu werden (vgl. Gen 2,23– 24), womit nicht nur die sexuelle Vereinigung gemeint ist, sondern der Wunsch, das Leben miteinander zu teilen und eine gemeinsame Zukunft aufzubauen.

Entscheidend ist also die grundlegende Motivation, nämlich aus Zuneigung und Liebe mit einer anderen Person ein gemeinsames Lebensprojekt zu beginnen. Im Unterschied zur Gegenseitigkeit beruht das Sich-Einbringen in das Gemeinsame nicht auf Berechnung im Sinne des do ut des. Weder erwarte ich mir für meine Leistungen vergleichbare Gegenleistungen, von denen ich meine weitere soziale Interaktion und Kooperation abhängig mache, noch ziele ich dezidiert auf eine bestimmte Form von Gegenleistung, für die ich gleichsam mit meiner Leistung in Vorleistung gehe. Im Unterschied zur berechnenden Gegenseitigkeit, die zu verpflichtenden Verbindlichkeiten führt, besteht die Wechselseitigkeit darin, dass zwischen zwei Personen Verbindlichkeiten entstehen, die sie aus Liebe freiwillig eingehen. Diesen Verbindlichkeiten gerecht zu werden, ist wiederum ein Akt der Fairness, die – wie bereits ausgeführt – ein wichtiger Aspekt für das Gelingen einer auf Dauer und Verlässlichkeit angelegten Beziehung ist.

Wo Gerechtigkeit ins Spiel kommt

An der Schnittstelle zwischen den Verbindlichkeiten auf der individuellen und auf der sozialen Ebene kommt nun die über die Fairness hinausgehende Gerechtigkeit, eines der Grundprinzipien der Sozialethik, ins Spiel. Weitgehend zutreffend formuliert beispielsweise Thomas Laubach die Kritik, dass sich neuere theologische Sexualethiken vorwiegend auf die individualethische Ebene konzentrieren und dabei Gefahr laufen, die sozialethische Perspektive der Gerechtigkeit zu vernachlässigen.

Eine Partnerschaft involviert zwar zuallererst die beiden betroffenen Personen, sie ist aber nicht nur eine private Angelegenheit, sondern hat auch eine soziale Relevanz. Eine Partnerschaft schafft auch sozial relevante Verbindlichkeiten, Rechte und Pflichten, in Bezug auf die beiden Partner selbst wie auch in Bezug auf die Kinder, wenn das Paar eine Familie gründet. Diese Rechte und Pflichten betreffen unterschiedliche Bereiche des partnerschaftlichen und familiären Lebens wie das Erbrecht, das Wohnrecht, das Recht auf Schadensersatz im Falle, dass einer der beiden Partner durch Fremdverschulden zu Tode kommt, das Besuchs- und Auskunftsrecht im Krankheitsfall oder bei Aufenthalten im Krankhaus, Unterhaltspflichten nach einer Trennung, Sorgerecht und -pflicht für die Kinder usw. Die Regelung dieser Fragen geht über die Fairness hinaus und ist ein Erfordernis von Gerechtigkeit, was bei der Entscheidung nach der Lebensform – Zusammenleben ohne Trauschein, eingetragene Partnerschaft, zivilrechtliche und/oder kirchliche Heirat – mit zu bedenken ist.

Eine weitere Frage, die zutiefst die Gerechtigkeit im Sinne der Geschlechtergerechtigkeit auch in einer partnerschaftlichen Beziehung betrifft, ist die kritische Auseinandersetzung mit gesellschaftlich und kulturell tradierten Geschlechterrollen. Wenn beispielsweise die familiären Arbeiten und Aufgaben zwischen Mann und Frau ungleich zu Lasten der Frau verteilt sind, weil dies den herkömmlichen Rollenmustern entspricht, dann ist dies nicht nur Ausdruck von mangelnder partnerschaftlicher Fairness seitens des Mannes im oben dargelegten Sinn, sondern spiegelt die soziale Geschlechterungerechtigkeit wider, sodass mangelnde Fairness auch auf der individualethischen Ebene zur Ungerechtigkeit wird. Das Ertragen und Erdulden von Ungerechtigkeit mündet jedoch in eine Form von Selbsthingabe, die Gefahr läuft, zur Selbstaufgabe zu werden. Sie ist nicht großherzige Hingabe aus Liebe an die andere Person, die ihre Erfüllung darin findet, auch selbst von der geliebten Person angenommen und geliebt zu werden, sondern wird zu einer ohnmächtigen und einseitigen Aufopferung seiner selbst, die im Einzelfall zwar heroische Züge der selbstlosen Hingabe tragen kann, insgesamt jedoch nicht dem entspricht, was eine gelingende und erfüllende Beziehung ausmacht.

Eine solche bedarf vielmehr eines ausgewogenen Prozesses des Gebens und Empfangens, in dem nicht berechnend kalkuliert wird, in dem aber sehr wohl gleichberechtigt, einvernehmlich und fair ausverhandelt wird, wie sich beide Partner in die Gestaltung der gemeinsamen Beziehung und in die Erledigung der Aufgaben, die diese mit sich bringt, einbringen. Darüber hinaus kommt das Gerechtigkeitsprinzip ins Spiel, wo es um die Wahrnehmung und Erfüllung sozialer Verbindlichkeiten, Rechte und Pflichten geht und darum, innerhalb einer Partnerschaft die soziale Geschlechterungerechtigkeit nicht zu reproduzieren.

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