archivierte Ausgabe 4/2007 |
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Susanne Buckley-Zistel |
Wahrheitskommissionen |
Das Enthüllen der Vergangenheit als Weg zum Frieden? |
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Revealing is healing – so lautet das Diktum der südafrikanischen Wahrheits- und Versöhnungskommission. Durch die öffentlichen Anhörungen von über 23.000 Zeugenaussagen untersuchte sie die Menschenrechtsverletzungen während der Zeit der Apartheid (1960–1994) und ermöglichte, dass Mythen und Lügen mit Fakten ausgetauscht wurden. Doch war ihr Blick nicht nur nach hinten gerichtet, sondern auch in die Zukunft: Denn erst wenn die Wahrheit über Menschenrechtsvergehen und Kriegsverbrechen ans Licht gebracht wird, so die Annahme von Wahrheitskommissionen, kann eine gespaltene Gesellschaft ihre Vergangenheit aufarbeiten und einer friedlichen Zukunft entgegen blicken. Doch führt das Aufdecken von Wahrheit unweigerlich zu nationaler Heilung und Versöhnung oder schafft es auch Kontroversen und neue Klüfte?
Wahrheitskommissionen
Wahrheitskommissionen – oder Wahrheits- und Versöhnungskommissionen – sind zeitlich begrenzte Institutionen zur Ermittlung und Aufdeckung von Menschenrechtsverletzungen bzw. Vergehen gegen die Menschlichkeit, die vergangene Verbrechen in den öffentlichen Raum stellen. Sie finden daher vorwiegend in Zeiten des Übergangs von einer gewaltsamen zu einer friedvollen, meist demokratischen Gesellschaftsform statt. Durch individuelle Zeugenaussagen werden die Verbrechen eines gewaltsamen Regimes oder eines Bürgerkriegs dokumentiert; im Idealfall werden Repressions- und Diskriminierungsmuster wie die Verfolgung von politisch, ethnisch oder rassisch abgegrenzten Gruppen, enthüllt. So stellen sie Akzeptanz darüber her, dass Rechtsbrüche stattgefunden haben, selbst wenn die Ursachen und Gründe weiterhin umstritten bleiben. Die Mehrzahl der Wahrheitskommissionen konnte somit verhindern, dass Vergehen gegen Menschen- und Bürgerrechte verleugnet werden. Obwohl Wahrheitskommissionen keine strafrechtliche Befugnis haben, sind sie doch offiziell autorisiert und genießen zumindest pro forma die Unabhängigkeit von Regierungen.
Historisch knüpfen Wahrheitskommissionen an frühere Gerechtigkeitsbestrebungen im zeitlichen Anschluss an Diktaturen und gewaltsame Konflikte an. Unmittelbar nach dem Zweiten Weltkrieg waren diese geleitet von dem Begehren, Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit strafrechtlich aufzuarbeiten – durch das Internationale Militärtribunal von Nürnberg und das Internationale Tribunal für den Fernen Osten (Tokioter Prozesse) –, um die verantwortlichen Täter zur Rechenschaft zu ziehen und durch Abschreckung eine Wiederholung zu verhindern. [...]
Lesen Sie den kompletten Artikel in der Printausgabe.
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